3. Aktionsprogramm

28. Juli, 2026 | Angebote, Pressemitteilungen

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bäuerinnen und Bauern unserer Green Care-Betriebe!

Nach den erfolgreichen Aktionsprogrammen 2024 und 2025 darf ich Ihnen mitteilen, dass der Vorstand WIR für greencare das 3. AKTIONSPROGRAMM 2026 für Green Care zertifizierte Betriebe mit dem Schwerpunkt „Bildung und Freizeit“ beschlossen hat.
Der Verein LICHT INS DUNKEL wird dieses Projekt nach erfolgter Antragstellung und Genehmigung mit einer Zuzahlung von € 19.000 unterstützen.

3. Aktionsprogramm Kinder mit Schaf

Fotocredit: Ulrich Zinell

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Logo: Licht ins Dunkel

Wir möchten darauf hinweisen, dass nur Einreichungen genehmigt werden können, die bis zum 31. August 2026 beim Verein einlangen und alle Kriterien erfüllen!
Wir freuen uns sehr über viele Einreichungen, die dazu beitragen, das interessante Angebot der Green Care zertifizierten Höfe noch weiter auszubauen und wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg!

3. AKTIONSPROGRAMM 2026 „Bildung und Freizeit für Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien und Menschen mit Beeinträchtigung auf Green Care zertifizierten Höfen in ganz Österreich“ mit freundlicher Unterstützung von Licht ins Dunkel.

1. WAS muß ich tun, um am Aktionsprogramm teilzunehmen?
Um die Leistungen beziehen zu können, gelten folgende allgemeine Voraussetzungen zur Teilnahme am WIR für greencare AKTIONSPROGRAMM 2026 für Green Care zertifizierte Betriebe:

  • Sichtbare Anbringung der Green Care Hoftafel am Hof
  • Vernetzung der Homepage mit der greencare-oe.at – Homepage
  • Verwendung des Logos „Green Care – zertifizierter Hof“ auf der Startseite der Homepage des Betriebes
  • Mitgliedschaft im Verein Green Care 2026

2. WER kann teilnehmen?
Green Care Betriebe mit gültigem Zertifikat mit der Angebotsform „Bildung und Freizeit“.

3. WELCHE MASSNAHMEN werden gefördert?
Gefördert werden Einheiten für Kinder und Jugendliche aus sozial und ökonomisch belasteten Verhältnissen sowie für Menschen mit Beeinträchtigung, die nachweislich davon profitieren würden.

4. WANN kann ich einreichen?

  • Die Anträge zur Teilnahme am 3. Aktionsprogramm 2026 können vom 27. Juli 2026 bis spätestens 31. August 2026 eingebracht werden. Bitte verwenden Sie dazu das ANTRAGS-FORMULAR.
  • Die Unterlagen zur Dokumentation und Abrechnung des Projekts müssen bis spät. 15. Dezember 2026 beim Verein WIR für greencare vollständig ausgefüllt eingelangt sein. Sie erhalten dazu nach Genehmigung des Antrags ein Dokumentations-Formular.

5. WIE folgt die Vorgangsweise und Abrechnung?

  • Die zertifizierten Green Care-Höfe beantragen beim Verein „WIR für greencare“ einen Unterstützungsbeitrag für ihre Aktivitäten bis spät. 30. August 2026. Die Genehmigungen erfolgen in der Reihenfolge des Einlangens der Anträge und bis zu einem max. Gesamtbetrag von € 19.000.
    Bitte verwenden Sie dafür ausschließlich das ANTRAGS-FORMULAR.
  • Nach Prüfung durch den Verein erhalten die Betriebe ein GENEHMIGUNGSSCHREIBEN,
    das DOKUMENTATIONS-FORMULAR und die ERFÜLLUNGSGEHILFENVEREINBARUNG, die von allen Betrieben unterzeichnet und zurückgesendet werden muss, die NICHT den Status der Gemeinnützigkeit haben.
  • Nach erfolgter Umsetzung senden die Betriebe das vollständig ausgefüllte DOKUMENTATION-FORMULAR an den Verein inkl. der RECHNUNG über den genehmigten Betrag bis spät. 15. Dezember 2026.
  • Pro KlientIn können max. 5 Einheiten eingereicht werden.
  • Nach erfolgter Prüfung durch den Vereinsvorstand und Vorlage der vollständigen Dokumentation und Rechnung werden pro Betrieb max. € 700,00 ausbezahlt.

DOWNLOAD: Antragsformular

Für alle Fragen zum 3. Aktionsprogramm wenden Sie sich bitte an:

Mag.a Maria Hötschl
Obfrau Verein „WIR für greencare“
M +43 (0)670 4042480, office@wirfuergreencare.at