2. Aktionsprogramm

13. Okt., 2025 | Angebote, Pressemitteilungen

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bäuerinnen und Bauern unserer Green Care-Betriebe!

Als Obfrau des gemeinnützigen Vereins „WIR für greencare“ freue ich mich, Ihnen heute berichten zu können, dass das 1. Aktionsprogramm „ARBEIT UND BESCHÄFTIGUNG“ bereits abgeschlossen wurde und insgesamt € 7.610,40 an 9 Green Care Betriebe ausbezahlt wurden.

Bild: Teaserbild Blogbeitrag 1. Aktionsprogramm 2025

Fotocredit: Ulrich Zinell

Logo: Licht ins Dunkel

In der 3. Vorstandssitzung des Vereins WIR für greencare vom 8.9.2025 wurde das folgende

2. AKTIONSPROGRAMM 2025 für Green Care zertifizierte Betriebe mit dem Schwerpunkt TIERGESTÜTZTE THERAPIEANGEBOTE FÜR SOZIAL BENACHTEILIGTE KINDER UND JUGENDLICHE UND MENSCHEN MIT BEEINTRÄCHTIGUNG mit freundlicher Unterstützung von Licht ins Dunkel.

beschlossen. Der Verein LICHT INS DUNKEL wird dieses Projekt nach erfolgter Antragstellung und Genehmigung mit einer Zuzahlung von € 20.000,00 unterstützen. Wir möchten darauf hinweisen, dass nur Einreichungen mit einer VOLLSTÄNDIGEN DOKUMENTATION genehmigt werden können! Wir freuen uns sehr über viele Einreichungen, die dazu beitragen, das interessante Angebot der Green Care zertifizierten Höfe noch weiter auszubauen und wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg!

1. WAS muß ich tun, um am Aktionsprogramm teilzunehmen?
Um die Leistungen beziehen zu können, gelten folgende allgemeine Voraussetzungen zur Teilnahme am WIR für greencare AKTIONSPROGRAMM 2025 für Green Care zertifizierte Betriebe:

  • Sichtbare Anbringung der Green Care Hoftafel am Hof
  • Vernetzung der homepage mit der greencare-oe.at – homepage
  • Verwendung des Logos „Green Care – zertifizierter Hof“ auf der Startseite der Homepage des Betriebes
  • Mitgliedschaft im Verein Green Care 2025

2. WER kann teilnehmen?
Green Care Betriebe mit gültigem Zertifikat mit der Angebotsform „Tiergestützte Intervention und/oder tiergestützte Aktivität“

3. WELCHE MASSNAHMEN werden gefördert?
Gefördert werden TGI- und TGA-Einheiten für Kinder und Jugendliche aus sozial und ökonomisch belasteten Verhältnissen sowie für Menschen mit Beeinträchtigung, die nachweislich davon profitieren würden.

4. WANN kann ich einreichen?

  • Die Anträge zur Teilnahme am 2. Aktionsprogramm 2025 können vom 7. Oktober 2025 bis spätestens 7. November 2025 eingebracht werden.
  • Die Unterlagen zur Dokumentation und Abrechnung des Projekts müssen bis spät. 1. April 2026 beim Verein WIR für greencare vollständig ausgefüllt eingelangt sein.
  • Pro KlientIn können max. 5 TGI oder TGA-Einheiten eingereicht werden.

5. WIE folgt die Vorgangsweise und Abrechnung?

  • Die zertifizierten Green Care-Höfe beantragen beim Verein „WIR für greencare“ einen Unterstützungsbeitrag mit entsprechender Planung (siehe Antragsformular).
  • Nach Prüfung durch den Verein erhalten die Betriebe ein Genehmigungsschreiben.
  • Nach erfolgter Umsetzung stellen die Betriebe nach Vorlage der entsprechenden Nachweise für die Umsetzung der Projekte einen Antrag zur Auszahlung des Unterstützungsbetrags mit Rechnungslegung. Ein entsprechendes Formular zur Dokumentation der TGI- bzw. TGA-Einheiten wird Ihnen dafür im Anhang übermittelt (siehe Abrechnungsformular).
  • Nach erfolgter Prüfung durch den Vereinsvorstand und Vorlage der vollständigen Dokumentation an WIR für greencare werden pro Betrieb max. € 1.000,00 ausbezahlt.

Wir freuen uns sehr über viele Einreichungen, die dazu beitragen, das interessante Angebot der Green Care zertifizierten Höfe noch weiter auszubauen und wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg!

Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!

KONTAKT:

Mag.a Maria Hötschl
Obfrau Verein „WIR für greencare“
M +43 (0)670 4042480, office@wirfuergreencare.at